Flüchtlinge unterstützen Was Helfer wissen müssen

Kann ich einen Flüchtling in meiner Wohnung aufnehmen? Wie gehe ich vor, wenn ich Flüchtlingen Arbeit anbieten will? Was muss ich beachten, wenn ich Flüchtlingen bei Behördengängen helfe? Über rechtliche Fragen und Fallstricke klärt Andreas Becher, Anwalt für Asylrecht, auf.


Ehrenamtliche der Initiative "Moabit hilft" versorgen Flüchtlinge mit Essen auf dem Gelände des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) in Berlin
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Helfen, aber richtig

In meiner WG oder meiner Wohnung ist ein Zimmer frei. Kann ich Flüchtlinge ohne Weiteres beherbergen?

Andreas Becher: Zuerst muss geklärt werden, ob der Betreffende eine Wohnsitzauflage hat. Das bedeutet, dass viele Flüchtlinge an einem bestimmten Ort und sogar in einem bestimmten Objekt wohnen müssen. Nach Rücksprache mit der aufnehmenden Einrichtung und dem Sozialamt wird entschieden, ob ich mein Zimmer zur Verfügung stellen kann. Da so Unterbringungskosten gespart werden, ist eine Zustimmung des Sozialamts durchaus möglich. Befindet sich das Zimmer jedoch in einer anderen Stadt oder Nachbargemeinde, kann ich dort einen Flüchtling mit Wohnsitzauflage nicht beherbergen.

Ich habe eine Kneipe oder ein Café. Kann ich einem Flüchtling Arbeit anbieten?

Andreas Becher: Ein Arbeitgeber muss immer kontrollieren, ob der Betreffende eine Arbeitserlaubnis hat. Das steht in dem Ausweis, der "Aufenthaltsgestattung" heißt. Nach Stellung des Asylantrages besteht erst einmal ein dreimonatiges Arbeitsverbot. Ab dem vierten Monat kann eine Arbeitserlaubnis beim Ausländeramt beantragt werden. Das Ausländeramt fragt dann intern bei der Agentur für Arbeit nach, ob eine Beschäftigung möglich wäre. Wenn eine Arbeitserlaubnis noch nicht vorliegt, muss sie für diese konkrete Stelle beantragt werden. Das ist möglich, wobei das Arbeitsamt prüft, ob für den betreffenden Job deutsche oder bevorrechtigte Europäer in Frage kämen.

Angenommen ich nehme Leute, die per Anhalter fahren, in meinem Auto mit. Es sind Flüchtlinge. Mache ich mich unter Umständen direkt strafbar?

Andreas Becher: Strafbarkeit muss man erst in Betracht ziehen, wenn es über die Grenze geht. Nehme ich zum Beispiel Anhalter von Österreich nach Deutschland mit und diese sind Flüchtlinge, könnte mir Schleusertum unterstellt werden, auch wenn ich kein Geld für die Fahrt nehme.

Ich möchte Flüchtlinge mit in den nächsten Supermarkt in der nächsten Stadt mitnehmen. Muss ich prüfen, ob sie das dürfen? Müssen sie in der anderen Stadt bleiben?

Andreas Becher: Die Wohnsitzbeschränkung legt lediglich fest, wo die Betreffenden leben dürfen. In der Regel aber ist der Aufenthalt am Anfang nur auf das Bundesland beschränkt. Danach ist sogar deutschlandweites Reisen möglich. Seit der letzten Gesetzesänderung stellt das kein Problem mehr da.

Auf den Ämtern müssen alle Dokumente richtig ausgefüllt werden. Darf ich dabei helfen?

Andreas Becher: Als Laie oder Ehrenamtlicher sollte man sich hierbei etwas zurücknehmen, da dies eine hochkomplizierte Materie ist. Die Gefahr, den Asylbewerbern etwas Falsches zu sagen ist groß, gerade wenn es um Fristen geht. Besonders von der Rechtsberatung sollte man die Finger lassen und sich an die kompetenten Stellen wenden.



Stand: 23.09.2015, 09.44 Uhr