Flüchtlinge: Bargeldabgabe in Bayern und Baden-Württemberg

Flüchtlinge in Bayern und in Baden-Württemberg müssen mitgeführtes Bargeld abgeben. Wie Bayerns Innenminister, Joachim Herrmann, der Bild-Zeitung sagte, werden Asylbewerber bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen würden dann sichergestellt, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht. Auch in Baden-Württemberg könne die Polizei Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten, so Herrmann.


Stand: 21.01.2016, 12.02 Uhr



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